Datenschutzhinweise für die Erfassung der Besucherdaten in Museen der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden auch wir verpflichtet, folgende Daten unserer Besucherinnen und Besucher zu erfassen:
- Datum des Besuches
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse (soweit vorhanden)
Wir müssen diese Daten für die Dauer von 4 Wochen speichern. Nach Ablauf von 4 Wochen werden Ihre Daten gelöscht. Soweit verlangt, müssen wir die Daten an zuständige Behörden übermitteln.
Die Datenerfassung erfolgt entweder auf Ihren eigenen Endgeräten oder auf Geräten, die in den Museen der Stiftung bereitliegen, über eine verschlüsselte Internetverbindung. Ihre Daten werden in einer verschlüsselten Datenbank gespeichert, die sich auf einem Server der Stiftung in Deutschland befindet.
Nach Eingabe Ihrer Daten in eine App erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse verpflichtend.
Verantwortlich für Ihre Daten ist die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, Schlossinsel 1, 24837 Schleswig. Rechtsgrundlage für diese Datenerfassung sind §§ 4, 10 Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (gilt seit 18. Mai 2020).
Für weitere Hinweise zum Datenschutz können Sie uns jederzeit ansprechen und auf unserer Homepage unter https://landesmuseen.sh/de/datenschutz nachschauen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf